Der Europäische Rat Der Europäische Rat, der zweimal pro Halbjahr zusammen tritt, bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leitlinien der GASP. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates (Donald Tusk) und dem Präsidenten der Kommission (Jean-Claude Juncker) zusammen. Der Rat für Auswärtige Beziehungen Der Rat für Außenbeziehungen setzt sich aus den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen, die unter Vorsitz der Hohen Vertreterin für die GASP, Federica Mogherini, tagen. In der GASP gibt es keine rotierende „Ratspräsidentschaft“ wie in anderen Politikbereichen der EU. Der Rat ist das zentrale Entscheidungsgremium im Bereich der GASP, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Er trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Er tagt in der Regel - außer im August - einmal monatlich.
Im April, Juni und Oktober tagt der Rat für Außenbeziehungen in Luxemburg, die anderen Sitzungen finden in Brüssel statt. Jedes Halbjahr tagen unter dem Dach des Rates für Außenbeziehungen einmal die Verteidigungs- und die Entwicklungsminister sowie die Handelsminister. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) Die einer Ratsentscheidung vorausgehende Abstimmung innerhalb der EU über gemeinsame außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen erfolgt in den so genannten GASP-Ratsarbeitsgruppen. Jeder Vorschlag an den Rat muss vor Befassung der Minister- bzw. Chefebene den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV II) passieren, in denen jeder Mitgliedstaat durch seinen EU-Botschafter vertreten ist.
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Bei der Durchführung der GASP nimmt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eine Schlüsselrolle ein, der die EU auch gegenüber Drittstaaten. Die EU-Außen- und Sicherheitspolitik wurde über die Jahre schrittweise entwickelt und ermöglicht es der EU, auf der internationalen Bühne mit einer Stimme zu sprechen. Gemeinsam haben die 28 Mitgliedstaaten weitaus mehr Gewicht, als wenn jedes Land seine Interessen allein vertreten würde. Der 2009 in Kraft.
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) Das ständig (in der Regel zweimal pro Woche) in Brüssel tagende Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) verfolgt die internationale Lage im außen- und sicherheitspolitischen Bereich und unterstützt den Rat für Außenbeziehungen (Artikel 38 des Vertrages über die Europäische Union, EUV). Es ist das operative Steuerungs- und Kontrollgremium der Mitgliedstaaten, kurz: der „Motor“ der GASP, und das wichtigste Instrument zur Festlegung gemeinsamer EU-Positionen im Bereich GASP, zur Vorbereitung von Ratsbeschlüssen und Ratsschlussfolgerungen. Im Rahmen des Krisenmanagements (GSVP) kommt dem PSK gemäß Artikel 38 EUV eine besondere Rolle zu: es übernimmt unter der Verantwortung des Rates und der Hohen Vertreterin die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen. Die regionalen und thematischen Ratsarbeitsgruppen bereiten die Arbeit des PSK vor. Gleichzeitig gibt das PSK den Ratsarbeitsgruppen politische Leitlinien vor. Der Vorsitz im PSK wird von einem Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt, die Mitgliedstaaten sind mit einem sogenannten PSK-Botschafter vertreten.
Europäische Kommission
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Die Ratsarbeitsgruppen Im GASP-Bereich arbeiten über 20 Arbeitsgruppen dem PSK zu. In den „horizontalen Gruppen“ RELEX, CIVCOM, PMG und Nicolaidis werden Querschnittsthemen aus dem GASP-Bereich behandelt. Daneben gibt es Gruppen mit einem spezifischen fachlichen oder regionalen Zuschnitt (zum Beispiel COAFR, COWEB, COTER). Etwa die Hälfte dieser Arbeitsgruppen sind so genannte „fusionierte Gruppen“, d.h. Neben GASP-Themen behandeln sie auch Themen der ersten Säule, zum Beispiel außenwirtschaftliche Aspekte oder Fragen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde der Vorsitz der jeweiligen Ratspräsidentschaft in den Ratsarbeitsgruppen abgeschafft und ein dauerhafter Vorsitz eingeführt; diesen führt entweder ein Beamter aus dem EAD oder aus einem Mitgliedstaat, der von der Hohen Vertreterin ernannt wird (Ausnahme: Vorsitz in Ratsarbeitsgruppen, die mit Handels- und Entwicklungsfragen befasst sind und sechs der horizontalen Gruppen: RELEX, COTER, COCOP, COCON, COJUR und COMAR, deren Vorsitz nach wie vor die rotierende Präsidentschaft innehat). Im GASP-Bereich gehört es zu den Aufgaben der Ratsarbeitsgruppen, Analysen und Bewertungen zur politischen Lage in Drittstaaten zu erstellen und sich auf gemeinsame Positionen zu verständigen.